UP|DATE September 2026, 7. September 2026
Die heiss diskutierte höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. Säule und der Säule 3a ist gescheitert. Der Nationalrat hat diese Massnahme im Rahmen des Entlastungspakets 27 abgelehnt.
Für Vorsorgesparer bleibt es damit bei der bisherigen Regelung. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und aus der Säule 3a werden weiterhin separat vom übrigen Einkommen besteuert. Es gilt weiterhin der günstigere Sondersatz auf Bundesebene; die kantonale Besteuerung richtet sich wie bisher nach dem jeweiligen Steuersystem. Wer Vorsorgekapital bezieht, profitiert somit weiterhin von der privilegierten Besteuerung gegenüber einem normalen Einkommen.
Wichtig auch in Zukunft: Ein Kapitalbezug will gut geplant sein. Höhe, Zeitpunkt und Kombination mit weiteren Bezügen können die Steuerbelastung spürbar beeinflussen.
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