MWST-Gesetzesrevision per 1. Januar 2025

Hüsser Gmür + Partner AG, 3. Dezember 2024

Die Teilrevision des schweizerischen Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG), die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, bringt einige wichtige Änderungen mit sich:

  1. Neue Ortsdefinitionen für Dienstleistungen
  2. Subventionen
  3. Plattformbesteuerung
  4. Steuervertretungen von ausländischen Unternehmungen
  5. Beispiele neuer Steuerausnahmen
  6. MWST-Pflicht
  7. Reisebüros
  8. Jährliche Abrechnung
  9. Diverse weitere Änderungen
  10. Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode (komplette Neuregelung)

 

1. Neue Ortsdefinitionen für Dienstleistungen

Beispiel: Eine hybride Veranstaltung wird vor Ort und online in der Schweiz und in Deutschland besucht.

Grafik für NL MWST

 

2. Subventionen

 

3. Plattformbesteuerung

 

4. Steuervertretung von ausländischen Unternehmungen

 

5. Beispiele neuer Steuerausnahmen (Art 21 revMWSTG)

  1. sog. Managed Care bspw. Überweisungsmanagement, interprofessionelle Fallbesprechungen, Programme zur Behandlung von chronisch Kranken und Polymedikationschecks
  2. gewisse administrative Tätigkeiten bspw. Dokumentation, Rechnungsstellung, Vertragsmanagement, Qualitätsaktivitäten
  3. reine administrative Leistungen wie bspw. administrative Organisationleistungen des Ärztenetzwerkes sind weiterhin steuerbar

 

6. MWST-Pflicht

Art. 10 Abs. 2 lit. b revMWSTG

Von der Steuerpflicht ist befreit, wer: 

ein Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Ausland betreibt, das im Inland unabhängig vom Umsatz, ausschliesslich eine oder mehrere der folgenden Leistungsarten erbringt:

- 1bis von der Steuer ausgenommene Leistungen

Art. 10 Abs. 2 lit. c revMWSTG

Von der Steuerpflicht ist befreit, wer:

als nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Organisation innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als 250 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 von der Steuer ausgenommen sind.

 

7. Reisebüros

 

8. Jährliche Abrechnung

 

9. Diverse weitere Änderungen

 

10. Saldo- und Pauschalsteuersatzmethode (komplette Neuregelung)

Effektiv zu SSM/PSM

Auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen im Zeitpunkt des Wechsels ist die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschliesslich ihrer als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile, an die ESTV zurückzuerstatten (Korrektur in der letzten Abrechnungsperiode vor dem Wechsel).

SSM/PSM zu effektiv

Die im Zeitpunkt des Wechsels auf dem Zeitwert der Gegenstände und Dienstleistungen lastende Steuer kann in der ersten Abrechnungsperiode nach dem Wechsel als Vorsteuer abgezogen werden.

 

Für weitere Erläuterungen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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