Treuhand|Suisse, UP|DATE September 2024, 23. September 2024
Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. Stirbt die Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes haben der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub. Der Urlaub muss unmittelbar nach dem Tod ununterbrochen bezogen werden und endet vorzeitig, wenn der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Stirbt der Vater des Neugeborenen beziehungsweise die Ehefrau der Kindsmutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub, die gemäss den Modalitäten des Vaterschaftsurlaubs bezogen werden können.
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Thomas Rimann
+41 56 483 05 62
thomas.rimann@huessergmuer.ch
Fabienne Grand
+41 56 483 05 05
fabienne.grand@huessergmuer.ch
Nicole Eggimann
+41 56 483 05 58
nicole.binkert@huessergmuer.ch
Artikel "Taggelder für den hinterlassenen Elternteil" als PDF