Telearbeit bei Grenzgängern

Treuhand|Suisse, UP|DATE September 2023, 19. September 2023

Seit 1. Juli gelten für die Sozialversicherungen neue Vereinbarungen mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

Für viele Grenzgänger ist das Arbeiten aus dem Homeoffice – und damit der Wegfall des Arbeitswegs – eine attraktive Option. Seit dem 1. Juli 2023 haben die Schweiz, Deutschland, Österreich und Liechtenstein eine Vereinbarung getroffen, welche die Sozialversicherungen betrifft (aber nicht das Steuerrecht). Grenzgänger, die bei einem oder mehreren Schweizer Arbeitgebern beschäftigt sind, können in der Schweiz sozialversichert bleiben, wenn sie bis zu 50 Prozent (max. 49,9 Prozent der Gesamtarbeitszeit) von Deutschland, Österreich oder Liechtenstein aus Telearbeit leisten. Umgekehrt können Grenzgänger, die in der Schweiz wohnen und weniger als 50 Prozent Telearbeit für einen oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, Österreich oder Liechtenstein leisten, weiterhin den Sozialversicherungen am Arbeitgebersitz unterstellt bleiben.

 

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