Gemeinderäte und Mitglieder der Finanzkommission
Als gewählte Amtsträger übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Aufgabe in Ihrer Gemeinde. Wir kennen die Anforderungen Ihres Amtes aus unserer aktiven Mitgestaltung und der Umsetzung des öffentlichen Rechts.
Sie leiten ein Unternehmen des öffentlichen Rechts und wir werden Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Aufgaben erfolgreich bewältigen können – ob Sie neu starten oder Ihr Wissen vertiefen möchten. Unsere Expertise reicht von finanzrechtlichen und strategischen Fragen bis hin zur Organisation Ihres Verwaltungsbetriebs. Durch unsere langjährige Erfahrung aus der Aufsicht und unsere Tätigkeit in der Praxis stehen wir täglich mitten in den Anforderungen der Städte und Gemeinden.
Entdecken Sie unser Kursangebot im Anhang. Wir freuen uns darauf, Sie in kleinen Lerngruppen auf Ihre Aufgaben vorzubereiten. Fragen? Wir sind gerne für Sie da.
Hüsser Gmür + Partner AG
Beratung und Prüfung öffentliche Verwaltung
Leitung: marc.schmellentin@huessergmuer.ch, 056 483 05 57
Das Rechnungswesen unterliegt spezifischen gesetzlichen Vorgaben, die sich deutlich von denen der Privatwirtschaft unterscheiden. Dieser Kurs bietet Ihnen einen kompakten und praxisorientierten Einstieg.
Was Sie erwartet:
Mit den richtigen Instrumenten erfolgreich führen. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Know-how, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Ein solides Verständnis der Grundlagen ist essenziell, die Gestaltungskraft entfaltet sich aber in der aktiven Steuerung der Finanzen. Dieser Kurs richtet sich an Amtsträger, die über die Basis hinausgehen und die finanzielle Zukunft ihrer Gemeinde aktiv planen und beeinflussen möchten.
Was Sie erwartet:
Als Mitglied eines Aufsichtsorgans tragen Sie eine wesentliche Verantwortung für die Kontrolle der Gemeindefinanzen. Dieser praxisorientierte Kurs vermittelt Ihnen das notwendige Handwerkszeug, um Prüfungen effizient zu planen, durchzuführen und transparent darüber zu berichten.
Was erwartet Sie:
Aus organisatorischen Gründen sind wir darauf angewiesen, dass Abmeldungen ohne Kostenfolge spätestens fünf Tage vor Kursdurchführung bei uns eintreffen.