MWST-Sätze erhöhen sich

Treuhand|Suisse, UP|DATE April 2023, 21. April 2023

Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

 

Damit gelten ab 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 Prozent (aktuell 7,7), der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent (aktuell 3,7) und für den reduzierten Satz gelten neu 2,6 Prozent (aktuell 2,5).

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

 

Thomas Rimann Thomas Rimann
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