Treuhand|Suisse, UP|DATE Dezember 2022, 6. Dezember 2022
Das schweizerische Drei-Säulen-System - mit AHV, Pensionskasse und privater Vorsorge - ist klug, aber auch komplex. Aufgrund aktueller Entwicklungen steigt das Risiko von Vorsorgelücken.
Gemäss einer neuen Studie der Hochschule Luzern ist das Vorsorgewissen in der Schweiz eher lückenhaft. Das Problem: Viele sind sich dessen nicht bewusst und versäumen es, rechtzeitig die Weichen zu stellen. Tatsache ist, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse seit zwei Jahrzehnten im Sinkflug sind. Ein Grund ist die ungünstige Zinsentwicklung, ein anderer die demografische Entwicklung. Neu dazu kommt der verstärkte Trend zu Teilzeitarbeit, mit der naturgemäss die individuellen Einzahlungen in die Altersvorsorge sinken.
Je früher man seine Vorsorgesituation als Ganzes überblickt, desto mehr Spielraum bleibt, um Anpassungen einzuleiten. Es fängt damit an, dass man sich periodisch einen AHV-Auszug bestellt. Das vermittelt ein erstes Gefühl für die Höhe der künftigen AHV-Rente. Diese Information setzt man mit dem jährlichen Vorsorgeausweis der 2. Säule und den Jahresauszügen der 3. Säule in Bezug. Damit ist der erste Schritt für eine Auslegeordnung gemacht. Richtig aussagekräftig werden die ermittelten Werte aber erst, wenn man sie anschliessend in eine finanzielle Gesamtbetrachtung einbettet, in die auch persönliche Vorstellungen zur (späteren) Lebensgestaltung einfliessen.
Aufgrund der eingangs skizzierten Entwicklungen ist klar, dass die private Vorsorge an Bedeutung gewinnt, um finanzielle Engpässe nach der Pensionierung zu vermeiden. Neben der individuellen Vermögensbildung spielt namentlich die Säule 3a eine tragende Rolle. Sie verknüpft das Alterssparen mit erheblichen Steuervergünstigungen: Einerseits kann man die einbezahlten Beträge vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen, andererseits kann man durch Aufteilung der Policen und gestaffelten Bezug auch im Zeitpunkt der Auszahlung bedeutende Steuervorteile erzielen. Auf politischer Ebene wird derzeit die Diskussion um eine Erhöhung der maximal abzugsfähigen Beträge der Säule 3a – für das Jahr 2022 sind es 6 883 Franken für Angestellte und bis zu 34 416 Franken für Selbstständigerwerbende – angeschoben.
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