Steuerfragen als Knacknuss

TREUHAND|SUISSE, 14. Dezember 2021

Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant, weil sie abzugsfähig sind. Unklarheit herrscht zuweilen, wenn es um die Realisation einer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geht.

An Dach- und Fassadenflächen, die sich für den Einbau einer PV-Anlage eignen, mangelt es in der Schweiz nicht. Bei der Planung sollte man als Immobilienbesitzer auch die steuerlichen Aspekte einkalkulieren. Das ist nicht immer leicht, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt.

Anlagekosten

Wer auf einer bestehenden Liegenschaft eine PV-Anlage realisiert, kann die damit verbundene Investition in fast allen Kantonen steuerlich abziehen. Wird bei einem Neubau oder im Rahmen einer Totalsanierung eine PV-Anlage realisiert, geht das nicht. Wie lange eine Liegenschaft schon bestehen muss, damit man von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitiert, ist kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich, der diesen Punkt kürzlich explizit geregelt hat, setzt die Grenze bei einem Jahr.

Fördergelder

Viele Kantone unterstützen Immobilienbesitzer beim Einbau einer PV-Anlage mit Fördergeldern. Wichtig ist, dass man diese Beträge in der Steuererklärung korrekt deklariert: Während man die Anlagekosten bei den Abzügen aufführt, sind die erhaltenen Fördergelder als steuerbares Einkommen aufzuführen.

Einspeisevergütung

Auch die Einspeisevergütung, d. h. die Abgeltung für den Stromüberschuss, den man ins öffentliche Netz einspeist, muss man in der Steuererklärung korrekt angeben. Die entsprechende Gutschrift des Elektrizitätswerks gilt aus steuerlicher Sicht ebenfalls als Einkommen. Die konkreten Anforderungen an die Deklaration sind aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.

Individuelle Abklärung nötig

Vor dem Entscheid für eine PV-Anlage empfiehlt es sich, alle finanziellen Aspekte sorgfältig zusammenzutragen, um ein Gesamtbild zu gewinnen. Der Bund (energieschweiz.ch) und die Kantone stellen ein reichhaltiges Informations-, Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung. Verlässliche Informationen über die geltende steuerliche Handhabung finden Sie beim kantonalen Steueramt oder bei einem qualifizierten Steuerberater.

 

 

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

 

Ruedi Gmür Ruedi Gmür
+41 56 483 05 50
ruedi.gmuer@huessergmuer.ch

zurück