Treuhand|Suisse, 23. September 2021
MWST-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte MWST. Grundsätzlich werden MWST-Guthaben innert 60 Tagen ausbezahlt. Da im Geschäftsverkehr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen üblich ist, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung entschieden, MWST-Guthaben neu innert 30 Tagen auszubezahlen. Aus diesem Grund ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen.
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Thomas Rimann
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