Kurznews
HABEN SIE NOCH INHABERAKTIEN?

UPDATE April 2021, 23. April 2021

Wenn die Inhaberaktien Ihres Unternehmens an einer Börse kotiert oder als Bucheffekten ausgestaltet sind, sind sie weiterhin zulässig. Trifft beides nicht zu, müssen Sie die Inhaberaktien bis spätestens 30. April 2021 in Namenaktien umwandeln. Versäumen Sie diese Frist, werden die Inhaberaktien vom Handelsregister zwangsumgewandelt. Dies führt zu einem Hinweis im Handelsregister.

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

 

Thomas Rimann Thomas Rimann
+41 56 483 05 62
thomas.rimann@huessergmuer.ch

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