UPDATE Dezember 2020, 16. Dezember 2020
Eine Sanierung erfolgt mit betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Massnahmen und verfolgt zwei Ziele. Sie soll kurzfristig die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherstellen. Und sie soll Möglichkeiten schaffen, um mittelfristig wieder ausreichend Gewinn zu erwirtschaften und so die Existenz zu sichern. In erster Linie ist es wichtig, die Liquidität und den operativen Betrieb sicherzustellen. Hierfür können Kredite eine Option sein. Auch der Verkauf von Aktiven oder sogar ganzen Unternehmensanteilen ermöglicht den Zufluss von benötigten Geldmitteln. Eine AG oder GmbH kann zudem eine Kapitalerhöhung vornehmen, oder die bisherigen Anteilsinhaber leisten weitere Zuschüsse à fonds perdu. Zu prüfen ist auch eine Umschuldung. Dabei werden vorhandene kurzfristige Kredite in langfristige umgewandelt.
Zeit gewinnen
Durch eine Nachlassstundung erhält ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum Schutz vor seinen Gläubigern, sodass es in der Lage ist, Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen und umzusetzen. Beim zuständigen Gericht wird hier für ein Antrag auf Gewährung der Nachlassstundung gestellt, die bei nicht gelungener Sanierung in einem Nachlassvertrag mündet. Während der Coronazeit wurden hier Erleichterungen geschaffen.
Gemäss der COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht können Unternehmen momentan auf die sonst zwingende Überschuldungsanzeige beim Gericht verzichten, wenn sie per Ende 2019 gesund waren und Aussicht besteht, dass die Überschuldung per Ende 2020 behoben werden kann. Neu ist für KMU auch die COVID-19-Stundung, die vom Richter für drei Monate gewährt werden kann. Vorteil einer Nachlassstundung ist, dass unter anderem gegen den Schuldner für Forderungen, die von der Stundung erfasst sind, eine Betreibung weder eingeleitet noch fortgesetzt wird.
Erfolgsaussichten analysieren
Die Grundlage für alle weiteren Massnahmen bildet die Analyse der Ursachen. Für eine Sanierung braucht es begründete Aussichten auf Erfolg. Deshalb müssen in einem ersten Schritt die Finanzen, die Strategie und die Geschäftsfelder ausgeleuchtet werden. Durch das Erarbeiten und Bewerten von Handlungsoptionen kristallisiert sich heraus, ob eine Anpassung der Unternehmensstrategie die Erfolgsaussichten verbessern kann. Zeichnet sich dies als gangbarer Weg ab, braucht es einen entsprechenden Businessplan sowie Finanzierungs- und Liquiditätspläne.
Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Marco Hürsch
+41 56 483 05 60
marco.huersch@huessergmuer.ch