Stellenmeldeplficht: Berufsarten 2020

UPDATE April 2020, 23. April 2020

Der bisher geltende Schwellenwert von 8 Prozent wurde per 2020 auf 5 Prozent abgesenkt. Sobald die Arbeitslosenquote in einer Berufsart diesen Wert erreicht, ist sie der Stellenmeldepflicht unterstellt. Die Quoten werden anhand der Schweizer Berufsnomenklatur des Bundesamts für Statistik (BFS) jedes Jahr aktuell berechnet. Neu werden im Jahr 2020 meldepflichtige und nicht meldepflichtige Berufe besser als bisher nach Qualifikationsniveaus unterschieden. Dadurch fallen u.a. Fachkräfte in der Küche, Servicefachkräfte in der Gastronomie, Marketingfachkräfte und spezialisierte Uhrenarbeiter per 2020 nicht mehr unter die Meldepflicht. Neu sind dafür offene Stellen für alle Hilfsarbeitskräfte – mit Ausnahme von Reinigungskräften – meldepflichtig.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2020: www.arbeit.swiss > Arbeitgeber > Stellenmeldepflicht

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

 

Nadine Aellen Nadine Aellen
+41 56 483 05 61
nadine.aellen@huessergmuer.ch

zurück

 
Artikel "Stellenmeldeplficht: Berufsarten 2020" als PDF