Lohngleichheitsanalyse

UPDATE April 2020, 23. April 2020

Die neuen Bestimmungen verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Diese muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeitenden müssen über das Ergebnis informiert werden. Ab Inkrafttreten haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, ihre Analyse durchzuführen. Danach muss die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre wiederholt werden, es sei denn, die Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist. Aufgrund der sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

 

Mathias Dietrich Mathias Dietrich
+41 56 483 05 63
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